Der Wettbewerb Elise Meyer Stiftung ist für die HfMT und ihre Studierenden von hoher Bedeutung, weil er diesen eine besondere Förderung eröffnet. Die Konkurrenz wird jährlich zu Beginn des Sommersemesters in den Sparten Klavier, Streicher, Gesang und Bläser durchgeführt.

Der eigentliche Wettbewerb findet in zwei Schritten statt

Richtlinien für die Preisverleihungen durch die Elise Meyer Stiftung

–  in der ab Januar 2022 geltenden Fassung



1.    Für die fünf Fachrichtungen Klavier, Streichinstrumente, Gesang, Blechblasinstrumente und Holzblasinstrumente werden zur Durchführung des Wettbewerbs alljährlich Fach-Jurys gebildet, welche die Bewerber in Vor- und Endrunden anhören. Die Vorsitzenden der Jurys für die Vorrunden werden vom Stiftungsvorstand bestellt. Im Übrigen gehören den Jurys neben den Mitgliedern des Stiftungsvorstands automatisch alle Professoren der HfMT der betreffenden Fachrichtung an (beim Gesang ausschließlich Gesangsprofessoren). Zu den Juroren sollen mindestens fünf Professoren der betreffenden Fachrichtung gehören. Bei den Professoren für Streicher und Bläser soll die Vielfalt der verschiedenen Instrumente gewährleistet sein.

2.    Die Bewerber müssen im künstlerischen Hau  ptfachstudium an der HfMT stehen und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens das Wintersemester dort absolviert haben. Falls sie bereits in einem Wettbewerb der Elise Meyer Stiftung einen 1.Preis gewonnen haben, sind sie von der Teilnahme ausgeschlossen; Studierende, die einen 2. Preis gewonnen haben, dürfen sich ein weiteres Mal bewerben. Ein dritter Preis ermöglicht bis zu zwei weitere Bewerbungen. Sie haben das vom Stiftungsvorstand herausgegebene Anmeldeformular vollständig auszufüllen und mit einem Lebenslauf in deutscher Sprache sowie einem Programm für ihre Darbietung mit Angabe der Komponisten, Werke und Zeitdauer der einzelnen Sätze einzureichen.

3.    Soweit die Teilnehmer eine Begleitung durch Klavier benötigen, haben sie diese auf eigene Rechnung zu organisieren und ggf. bei Gewinn des ersten Preises auch die Mitwirkung im Preisträgerkonzert sicher zu stellen. Klavierbegleiter erhalten für ihre Mitwirkung bei Bewerbern, die die Endrunde erreichen, ein Honorar von 200 €. Für die Begleitung im Konzert werden ebenfalls 200 € gezahlt. Werden mehrere Bewerber begleitet, erhöht sich das jeweilige Honorar ab dem zweiten Bewerber um jeweils 120 €.

4.    Jede Jury wählt in der Vorrunde entsprechend der Qualität der künstlerischen Gesamtleistung der Kandidaten für jede Fachrichtung folgende Zahl von Bewerbern für die Endrunde aus und benennt sie dem Stiftungsvorstand:
Klavier: bis zu sechs Bewerber
Hohe Streicher: bis zu vier Bewerber
Tiefe Streicher: bis zu vier Bewerber
Sänger: bis zu acht Bewerber
Blechbläser: bis zu vier Bewerber
Holzbläser: bis zu vier Bewerber

5.    Die Auswahl der Kandidaten für die Endrunde geschieht wie folgt:
Aufgrund des Vortrags werden von jedem Jury-Mitglied für jeden Kandidaten volle Punkte von 1 bis 4 vergeben, wobei 1 die niedrigste und 4 die höchste Bewertung ist. Enthaltungen sind nicht möglich. Die Kandidaten der Fachrichtungen mit den höchsten Summen der Punkte kommen in die Endrunde. Bei Punktegleichheit erfolgt eine Stichwahl; ergibt sich hierbei erneut eine Pattsituation, kommen beide Kandidaten weiter. Voraussetzung für die Teilnahme an der Endrunde ist allerdings das Erreichen einer durchschnittlichen Mindestpunktzahl von 2,5.

6.    Die Juryvorsitzenden übergeben dem Stiftungsvorsitzenden rechtzeitig vor dem Termin der jeweiligen Vorrunde je ein Exemplar (Original) der Bewerbungsunterlagen und die entsprechenden digitalen Dateien. Die übrigen Exemplare sind für die an der Vorrunde teilnehmenden Jury-Mitglieder bestimmt.

7.    Die endgültige Auswahl der Preisträger erfolgt aufgrund einer Endrunde, in der die durch die einzelnen Jurys benannten Bewerber angehört werden. Die Mitglieder der Fach-Jurys sind, in der Endrunde zusammen mit den Vorstandsmitgliedern hinsichtlich der Preisvergabe der jeweiligen Fachrichtung stimmberechtigt.

8.    Der Stiftungsvorstand kann für die Preisvergabe Unterkategorien für Sängerinnen und Sänger bilden. Über die Rangfolge der einzelnen Bewerber einer Fachrichtung bzw. Unterkategorie wird per Stimmzettel durch Vergabe von Punkten von 1 bis 4 (1 ist die niedrigste und 4 die höchste Bewertung) abgestimmt. Danach wird für jeden Platzierten mit einer durchschnittlichen Mindestpunktzahl von 2,5 gesondert darüber abgestimmt, ob und gegebenenfalls welchen Preis er erhält; diese Abstimmungen erfordern eine einfache Mehrheit. Stimmenthaltungen sind nicht möglich.

9.    Der Stiftungsvorstand kann für die im Studiengang Liedgestaltung eingeschriebenen Klavierbegleiter der Sänger einen Sonderpreis vergeben. Hierbei ist der Leiter des Studiengangs Liedgestaltung mit stimmberechtigt.

10.  Die Vorspiele der Endrunde sind, soweit die Raumkapazität dies zulässt, der Öffentlichkeit zugänglich. Die Auswahl der in der Endrunde vorzutragenden Stücke erfolgt durch die Vorstandsmitglieder.

11.  Über die Höhe der Preise entscheidet gemäß § 11 der Satzung ausschließlich der Stiftungsvorstand. Ein Anspruch auf eine Preisverleihung besteht nicht. Ein(e) Studierende(r), die/der einen ersten Preis gewonnen hat, ist von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb der Elise Meyer Stiftung ausgeschlossen. Gewinner eines zweiten Preises können sich ein weiteres Mal um einen Preis bewerben, ein dritter Preis ermöglicht bis zu zwei weitere Bewerbungen.

12.  Die Preisverleihung soll nach Möglichkeit im Mai, notfalls im November eines jeden Jahres stattfinden. Die feierliche Verleihung der Preise soll während eines Konzertes der Preisträger(innen) erfolgen. Im Rahmen der Veranstaltung soll auch das Andenken der Stifterin gepflegt werden. Die Präsenz aller Preisträger im gesamten Konzert ist obligatorisch. Die Preise werden nur an diesem Tag vergeben und verfallen, wenn sie nicht persönlich von dem Preisträger in Empfang genommen werden. Eine Ausnahme ist nur bei Erkrankung unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Das Preisträgerkonzert kann aufgezeichnet und im Internet live übertragen werden. Die Rechte daran stehen der Stiftung zu.

13.  Die Entscheidungen der Jurys und des Vorstandes sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.